Unternehmen, Verbände, Vereine, wissenschaftliche Einrichtungen sowie öffentliche Träger stehen seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor neuen Herausforderungen. Mit meiner Erfahrung kann ich Sie im Bereich Datenschutz beraten und mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Maßnahmen schonend umsetzen.
LEISTUNGEN IM EINZELNEN
Ale externe Datenschutzbeauftrage biete ich Ihnen alle Leistungen an, die zu den Pflichten einer Datenschutzbeauftragten gehören. Sie erhalten einige attraktive Zusatzleistungen wie
eine Telefon- und E-Mail-Flatrate zu meiner persönlichen Telefonnummer und E-Mail, sodass Sie mich direkt erreichen können,
eine kostenlose Bestandsaufnahme sowie
einen Jahresbericht.
Eine Leistungsübersicht erhalten Sie hier
WANN GIBT ES EINE PFLICHT EINE EXTERNE DATENSCHUTZBEAFTRAGET ZU BESTELLEN?
Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Lesen Sie hier, wann eine Pflicht zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten besteht.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn keine Pflicht dazu besteht. Gerne können wir dies besprechen.
WELCHE VORTEILE BIETET EINE EXTERNE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE GEGENÜBER EINER INTERNEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?
Manchmal kann eine externe Datenschutzbeauftragte mehr Vorteile bieten gegenüber einer internen Datenschutzbeauftragte. Die Vor- und Nachteile habe ich hier für Sie zusammengestellt. In anderen Fällen ist es sinnvoll eine interne Datenschutzbeauftragte zu bestellen und dies punktuell durch eine datenschutzrechltiche Beratung zu ergänzen.
PREISE
Für meine Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte stelle ich einen fixen Monatsbetrag in Rechnung, der sich an der Beschäftigtenanzahl und der Sensibilität der Daten bemisst. Dank dem Fixbetrag können Sie besser planen und wissen immer, dass die Kosten gleichbleiben und gleichzeitig wissen Sie, dass Sie alle datenschutzrechtlich relevanten Leistungen erhalten. – Es ist alles mit drin, sodass Sie datenschutzrechtlich rundum versorgt sind!
StartUps erhalten besonders günstige Konditionen.
Für ein Angebot kontaktieren Sie mich bitte.
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind viele Neuerungen eingetreten, die alle Unternehmen betreffen. Überlegen Sie sich fit zu machen für die DSGVO?
Ich biete Ihnen auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnittene Seminare und Webinare. Die Seminare können entweder allgemeine Inhalte für all Ihre Beschäftigten enthalten oder spezielle Inhalte z. B. für HR, IT oder Vetrieb.
INHALT
Das Seminar könnte die folgende Inhalte haben:
Das Seminar beinhaltet die drängendsten Fragen:
URKUNDE
Für die Teilnahme am Seminar stelle ich Ihnen gerne eine Urkunde aus, in der steht, dass Sie teilgenommen haben und was Gegenstand des Kurses war.
Diese können Sie zum Nachweis der Aufsichtsbehörde vorlegen.
Dies ist nicht nur sinnvoll für Ihre Beschäftigten, sondern auch für betriebliche (interne) Datenschutzbeauftragte, die mit einer Urkunde ihr Fachwissen im Sinne des § 37 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachweisen können.
TERMINE & PREISE
Sie können gerne einen individuellen Termin für ein Seminar oder Webinar vereinbaren.
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin im IT-Recht. Datenschutzrecht ist ein Teil des IT-Rechts. Zudem berate ich Unternehmen als zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte und bin langjährige Dozentin u.a. im Datenschutzrecht.
Mein Studium der Rechtswissenschaft habe ich in Deutschland und Polen abgeschlossen und auch in Frankreich studiert. Das Rechtsreferendariat habe ich am Brandenburgischen Oberlandesgericht absolviert mit Stationen u.a. im Auswärtigen Amt in Berlin und der Vertretung des Landes Berlin bei der EU in Brüssel. Nach meinem Referendariat ließ ich mich als Rechtsanwältin in Berlin nieder.
Bei meiner Arbeit unterstützen mich Jörg Thomi und Lynn Böttcher.
Jörg Thomi ist Senior Berater im Datenschutz und hat jahrelange Erfahrung in diesem Bereich.
Lynn Böttcher studiert Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.
Karina Filusch: „Eine Musterklage wäre wünschenswert” im CCB Magazin vom 17.08.2023
„Sozialdatenschutz verstorbener Personen“ in der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) Ausgabe 03/2022
„Auf den Hund gekommen” im Berliner Anwaltsblatt Ausgabe 03/2022
„FOMO” Spotify Original Podcast „Internetsünden und Datenmüll” vom 23.10.2021
Porträt über Karina Filusch im Tagesspiegel Background Digitalisierung vom 01.04.2021 (Volltext) (Original-Link zum Tagesspiegel-Artikel)
„Digitale Souveränität in Europa dank Schrems II?“ in der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft 01/2021 (ab Seite 9)
„Datenschutzstrafrecht“ im BAB 01/2021
Artikel im Tagesspiegel vom 04.11.2020
„Das Neue Datenschutzstrafrecht- weiterhin ein zahnloser Tiger?“ in der BAB 09/20
Beitrag auf Radio COSMO des WDR, radiobremen und rbb zum Thema „Nie takie RODO straszne“ vom 18.02.2019
Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord)
Karina Izabela Filusch, LL.M.
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
S-/U-Bhf. Friedrichstraße
Tel.: 030 219 11 557
Mobil: 0170 23 85 788
Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Do: 9:00 – 18:00 Uhr
Fr: 9:00 – 15:00 Uhr
E-Mail:
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